- Betinoc nv
- Haverheidelaan 24 B
- B-9140 Temse Belgien
Tel : +32 (0)3 711 22 34- info@betinoc.de
Allgemeine Verkaufs- und Vertragsbedingungen
1. Bindende Wirkung der allgemeinen Bedingungen. Das Bestellen unserer Produkte setzt die Annahme unserer allgemeinen Bedingungen voraus. Die Einkaufsbedingungen unserer Kunden können gegen diese Bedingungen keinen Widerspruch aufweisen.
2. Angebote. All unsere Angebote erfolgen unverbindlich.
3. Vereinbarungen. Die Verpflichtungen, die in gleich welcher Art von beauftragten Personen unserer Firma eingegangen wurden, werden erst nach schriftlicher Bestätigung in der von unserem Unternehmen geforderten Form bindend.
4. Preisfestsetzung. Unsere Preise basieren auf den Preisen von Rohstoffen, Löhnen, Sozialabgaben, Antriebskraft – und anderen, zum Zeitpunkt des Vertrags geltenden Kosten und Verbindlichkeiten. MwSt., derzeitige und zukünftige Steuern bzw. Abgaben gehen zulasten des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit anzupassen, und zwar unter Berücksichtigung des möglichen Anstiegs von bestimmten Elementen unserer Kosten.
5. Liefertermin. Liefertermine werden nur als Richtwert angegeben. Eine Verzögerung kann niemals weder Anlass zu einem Vertragsbruch noch zu einem Schadensersatz geben.
6. Lagerung und Transport. Falls Güter länger als 10 Tage nach dem vorausgesetzten Liefertermin bei Betinoc gelagert werden müssen, dann behalten wir uns das Recht vor, Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung beträgt auf wöchentlicher Basis 0,25 % des Rechnungsbetrags. Außerdem ist Betinoc nicht verantwortlich für jeglichen Schaden, gleich welcher Art, der durch diese Lagerung im Freien verursacht wird. Ansprüche als Folge der Lieferung von Gütern durch Dritte werden nicht akzeptiert.
7. Qualität der Produkte. Alle Bestellungen werden gemäß der üblichen Zusammensetzung ausgeführt. Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendung der gelieferten Handelsware. Für unsere Produkte ist eine Abweichungstoleranz hinsichtlich der Abmessungen in Bezug auf die Norm von 3 % zulässig. Die Annahme unserer Produkte gilt als erfolgt, wenn sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und in jedem Fall vor ihrer Verarbeitung auf der Baustelle. Nicht standardmäßige, auf Anfrage des Kunden gefertigte Produkte werden nicht zurückgenommen.
8. Höhere Gewalt Fälle von höherer Gewalt, wie z. B. Streiks – seien es General- oder Teilstreiks, in unseren Betrieben oder bei unseren Lieferanten von Rohstoffen –, Aussperrungen, Unfälle, Brand in unseren Betrieben und im Allgemeinen jegliche erzwungene Reduzierung von Versorgung oder Fertigung, ebenso wie Mangel an Material, Epidemien, Quarantäne, Mobilisierung, Belagerungszustand, Kriegsrecht, entbinden uns von jeder Entschädigung und allen Verpflichtungen. Die gegebene Aufzählung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
9. Fakturierte Mengen. Die fakturierten Mengen werden ausschließlich auf Basis der Mengen bestimmt, die auf den Abholscheinen stehen, unter Ausschluss jeder anderen Art der Bestimmung.
10. Zahlungsbedingungen. Unter Vorbehalt einer anderslautenden Vereinbarung in den abgeschlossenen Verträgen sind alle abgeholten Handelswaren 30 Tage nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Beim Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen auf Basis des geltenden, von den Bankinstituten angewandten Basiszinssatzes für Kassenkredite fällig, zuzüglich 1,5 %; und zwar automatisch und von Rechts wegen ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlungsfrist. Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitsdatum durch Nachlässigkeit oder bösen Willen wird nach der Inverzugsetzung deren Betrag von Amts wegen um 12 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von € 50 und einem Höchstbetrag von € 1250, dies als konventionelle Vertragsstrafe in Form eines Schadensersatzes, ohne dass diese Zahlung ein Hindernis für die etwaige Anwendung des Art. 1244 des belgischen Gesetzbuchs zugunsten des Schuldners darstellt. Durch das Nichtzahlen einer unserer Rechnungen am Fälligkeitsdatum werden unsere gesamten Schuldforderungen sofort fällig. Ferner können wir dann nach eigenem Ermessen entweder die Ausführung der laufenden Verträge aussetzen, oder sie von Rechts wegen als nichtig betrachten. Der Umstand, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, entbindet den Käufer nicht von der Einhaltung unserer Bedingungen und Zahlungsfristen.
11. Aussetzung des Vertrags. Wir behalten uns der Recht vor, die Ausführung aller Verträge auszusetzen, im Falle von Änderungen hinsichtlich des Zustands unseres Kunden wie z. B. Tod, Aberkennung der Geschäftsfähigkeit, Festsetzung der Rangordnung oder andere Beschränkung der Rechtsfähigkeit, Konkurs, Antrag für den Erhalt eines Vergleichs oder einer gütlichen Einigung, Veröffentlichung eines Protests, Unsicherheit hinsichtlich der Kreditwürdigkeit, offenstehende Rechnungen beim LASS, Auflösung oder Änderung der Gesellschaft. Diese Aufzählung gilt als Beispiel ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und zwar bis ausreichende Garantien für den Wert der Gesamtheit oder eines Teils der unbezahlt gebliebenen und noch nicht abgeholten Gütern gegeben werden. Die gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
12. Zuständigkeit. All unsere Verträge unterliegen der Anwendung des belgischen Rechts. Für alle Streitigkeiten sind nur die Gerichte des Bezirks Dendermonde zuständig.
13. Beschwerden. Alle Beschwerden in Bezug auf die abgeholten Produkte müssen schriftlich und per Einschreiben bei uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung eingehen. Beschwerden in Bezug auf den Inhalt unserer Rechnungen können nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich und per Einschreiben bei uns innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen.
Hauptsitz Betinoc
Haverheidelaan 24
B-9140 Temse
Belgien
Tel: +32(0)3-7112234