Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Bindungswirkung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellung unserer Produkte setzt das Einverständnis mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Die Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht bindend. 

2. Angebote. Alle unsere Angebote sind unverbindlich. 

3. Verträge. Wenn die Angestellten unseres Unternehmens Verpflichtungen jeglicher Art eingehen, werden diese erst nach schriftlicher Bestätigung in der erforderlichen Form durch unser Unternehmen verbindlich. 

4. Preisgestaltung. Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen für Rohstoffe, Löhne, Sozialabgaben, Energie und sonstige Kosten und Abgaben. Mehrwertsteuer, laufende und künftige Steuern gehen zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit anzupassen, unter Berücksichtigung eventueller Erhöhung bestimmter Elemente unserer Selbstkosten. 

5.Lieferfrist. Die Lieferfristen sind lediglich Richtwerte zu Informationszwecken. Verspätungen können niemals einen Vertragsbruch oder Forderung auf Schadensersatz rechtfertigen. 

6. Lagerung und Transport. Für die Lagerung von Waren, die länger als 1 Monat andauert, behalten wir uns die Berechnung von Lagerkosten vor. Diese Gebühr beträgt monatlich 1 % des Rechnungsbetrags pro angefangenem Monat. Darüber hinaus haftet Betinoc nicht für Schäden, jeglicher Art, die durch diese Lagerung im Freien entstehen. Reklamationen aufgrund von Warenlieferungen durch Dritte werden nicht anerkannt.

7.Qualität der Produkte. Alle Bestellungen werden nach der üblichen Zusammenstellung bearbeitet. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Verwendung der gelieferten Ware. Bei unseren Produkten ist eine Maßabweichung von 3 % von der Norm zulässig. Die Annahme unserer Produkte erfolgt mit der Bereitstellung an den Kunden, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung auf der Baustelle. Es erfolgt keine Rücknahme von nicht standardisierten Produkten, die auf Kundenwunsch hergestellt werden. 

8. Höhere Gewalt. Folgende Fälle von höherer Gewalt entbinden uns von jeglichem Schadensersatz und allen Verpflichtungen: General- oder Teilstreiks auf unseren Baustellen oder bei unseren Rohstofflieferanten, Aussperrungen, Unfälle, Brände in unseren Betriebsstätten und allgemein jede erzwungene Einschränkung der Bevorratung oder der Produktion sowie Materialmangel, Epidemien, Quarantäne, Mobilmachung, Belagerungszustand, Kriegszustand  Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

9. In Rechnung gestellte Mengen. Die in Rechnung gestellten Mengen werden ausschließlich auf der Grundlage der auf unseren Abholscheinen angegebenen Mengen bestimmt, unter Ausschluss jeder anderen Bestimmungsmethode. 

10. Zahlungsbedingungen. Sofern in den abgeschlossenen Verträgen nichts anderes vereinbart ist, sind alle abgeholten Waren 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins werden automatisch und von Rechts wegen ab Fälligkeitstag der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe des von den Bankinstituten angewandten Basiszinssatzes für Barkredite zuzüglich 1,5 % fällig. Bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag aufgrund von Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit wird der Betrag nach der Inverzugsetzung von Amts wegen um 12 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50 € und einem Höchstbetrag von 1250 €, als Vertragsstrafenklausel in Form einer Schadensersatzpauschale, ohne dass diese Bestimmung ein Hindernis für die mögliche Anwendung von Artikel 1244 des belgischen Gesetzbuchs zugunsten des Schuldners darstellt. Bei Nichtzahlung einer unserer Rechnungen am Fälligkeitstag werden alle unsere Forderungen sofort fällig und wir können nach unserem Ermessen entweder die Ausführung der laufenden Verträge aussetzen oder sie von Rechts wegen als nichtig betrachten. Die Tatsache, dass eine Reklamation erfolgt ist, entbindet den Käufer nicht von der Einhaltung unserer Geschäftsbedingungen und Zahlungsfristen. 

11. Aussetzung des Vertrags. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausführung aller Verträge auszusetzen, wenn sich die Situation des Kunden ändert, z. B. im Todesfall, bei Absetzung, Rangfolgenänderung oder sonstiger Einschränkung der Geschäftsfähigkeit, bei Konkurs, Antrag auf Zwangsvergleich oder gütliche Einigung, Veröffentlichung eines Einspruchs, Kreditschwankung, offene Rechnungen beim LASS-Dienst, Auflösung oder Änderung der Gesellschaft. Diese Aufzählung nennt Beispiele und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber gilt, solange keine ausreichenden Sicherheiten in Höhe des Wertes aller oder eines Teils der noch nicht bezahlten oder noch nicht abgeholten Waren geleistet wurden. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, solange die Rechnung nicht vollständig bezahlt ist. 

12. Zuständigkeitsbereich. Alle unsere Verträge unterliegen dem belgischen Recht. Für Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Dendermonde zuständig. 

13. Reklamationen. Alle Reklamationen bezüglich der abgeholten Produkte müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich und per Einschreiben mitgeteilt werden. Reklamationen in Bezug auf unsere Rechnungen können nur akzeptiert werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und per Einschreiben bei uns eingereicht werden.